Das Gute-KiTa-Gesetz
Bund unterstützt die Länder in der Weiterentwicklung der Kitas
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die zehn Handlungsfelder im Instrumentenkasten des Gute-KiTa-Gesetzes sind:
1. Bedarfsgerechtes Angebot
2. Guter Betreuungsschlüssel
3. Qualifizierte Fachkräfte
4. Starke Kita-Leitung
5. Kindgerechte Räume
6. Gesundes Aufwachsen
7. Sprachliche Bildung
8. Starke Kindertagespflege
9. Netzwerke für mehr Qualität
10. Vielfältige pädagogische Arbeit
Die Länder wählen die Handlungsfelder aus, in die investiert werden soll, und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge.